Trau­er­fall

Mit dem Tod eines geliebten Menschen beginnt nicht nur eine Zeit der Trauer und Erinnerung, sondern es fallen auch viele organisatorische Dinge an.

Im Folgenden sollen Sie einen Leitfaden bekommen, was zu regeln ist.

1. Arzt benach­rich­ti­gen

Tritt ein Ster­be­fall ein, muss ein Arzt die Todes­be­schei­ni­gung aus­stel­len, wel­che er beim Ver­stor­be­nen belässt.

Bei einem Todes­fall Zuhau­se benach­rich­ti­gen Sie am bes­ten den Haus­arzt des Ver­stor­be­nen. Soll­te die­ser nicht erreich­bar sein, kön­nen Sie den haus­ärzt­li­chen Not­dienst anru­fen.

Wenn der Tod in einem Alten­heim, Hos­piz oder Kran­ken­haus ein­tritt, über­neh­men die Ein­rich­tun­gen die Infor­ma­ti­on des zustän­di­gen Arz­tes.

2. Bestat­ter Ihres Ver­trau­ens benach­rich­ti­gen

Scheu­en Sie sich nicht, uns bei einem Ster­be­fall zu jeder Tages- und Nacht­zeit anzu­ru­fen. Wir infor­mie­ren Sie über den wei­te­ren Ablauf und ver­ein­ba­ren mit Ihnen einen Ter­min für das Bera­tungs­ge­spräch. Die­ses kann bei Ihnen/ dem Ver­stor­be­nen Zuhau­se, in unse­rem Bestat­tungs­haus oder an einem ande­ren Ort (z.B. Kran­ken­haus) statt­fin­den.

Schon am Tele­fon kön­nen wir zusam­men über­le­gen, wann die Über­füh­rung statt­fin­den soll. Wich­tig hier­für ist, dass die Todes­be­schei­ni­gung vom Arzt vor­liegt. Bei einem Ster­be­fall Zuhau­se kön­nen wir den Ver­stor­be­nen zu jeder von Ihnen gewünsch­ten Zeit über­füh­ren. Er kann bis zu 36 Stun­den ohne Pro­ble­me am Ster­be­ort blei­ben, damit Sie in Ruhe von ihm Abschied neh­men kön­nen. Auch eine län­ge­re Auf­bah­rung Zuhau­se ist mög­lich.

Auch über die benö­tig­ten Doku­men­te und was evtl. noch zu besor­gen und über­le­gen ist, spre­chen wir am Tele­fon.