Wer entscheidet über die Bestattungsart- und form?
In erste Linie ist der Wille des Verstorbenen ausschlaggebend. Ist dieser nicht bekannt, entscheidet der bestattungspflichtige Angehörige (in NRW in nachstehender Rangfolge Ehegatten/Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder).
Mittels einer Vorsorgevollmacht zu Lebzeiten oder eines Bestattungsvorsorgevertrages kann jedoch eine selbst gewählte Person das Totenfürsorgerecht bekommen, z.B. Ihr Bestatter oder Freunde.
