Bestat­tungs- und Grab­ar­ten

Wir möchten Sie über die verschiedenen Bestattungs- und Grabarten informieren. Über die, die in unserer Region möglich sind, und die bei dessen Organisation wir Ihnen behilflich sein können.

Wer ent­schei­det über die Bestat­tungs­art- und form?

In ers­te Linie ist der Wil­le des Ver­stor­be­nen aus­schlag­ge­bend. Ist die­ser nicht bekannt, ent­schei­det der bestat­tungs­pflich­ti­ge Ange­hö­ri­ge (in NRW in nach­ste­hen­der Rang­fol­ge Ehegatten/Lebenspartner, voll­jäh­ri­ge Kin­der, Eltern, voll­jäh­ri­ge Geschwis­ter, Groß­el­tern und voll­jäh­ri­ge Enkel­kin­der).

Mit­tels einer Vor­sor­ge­voll­macht zu Leb­zei­ten oder eines Bestat­tungs­vor­sor­ge­ver­tra­ges kann jedoch eine selbst gewähl­te Per­son das Toten­für­sor­ge­recht bekom­men, z.B. Ihr Bestat­ter oder Freun­de.