Vor­sor­ge­ver­trag

Ein Bestattungsvorsorgevertrag wird zwischen dem Bestatter und dem Vorsorgenden geschlossen. Gibt es eine Vorsorgevollmacht oder eine gesetzl. Betreuung, können auch diese Vorsorgeverträge mit dem Bestatter abschließen.

Umfang und Inhalt eines sol­chen Ver­tra­ges wer­den den indi­vi­du­el­len Wün­schen ange­passt.

Die Bestat­tung kann bis ins kleins­te Detail, genau wie bei einem aktu­el­len Ster­be­fall, bespro­chen wer­den, oder es wird nur ein gro­ber Rah­men gesteckt.

Ände­run­gen und Ergän­zun­gen des Vor­sor­gen­den sind jeder Zeit mög­lich.

Der Bestat­ter ver­pflich­tet sich, die Bestat­tung so durch­zu­füh­ren, wie der Vor­sor­gen­de es sich gewünscht hat, vor­aus­ge­setzt, das Geld hier­für steht zur Ver­fü­gung (durch eine Ver­si­che­rung, von Ange­hö­ri­gen etc.). Der Vor­sor­gen­de muss nur dafür sor­gen, dass die Ange­hö­ri­gen auch von der Vor­sor­ge wis­sen.